
Zum Jahresbeginn werfen wir einen Blick auf die Veränderungen bei den elektronischen Rechnungen in Europa.
Belgien erweitert das Thema elektronische Rechnungen: Während bei öffentlichen Auftraggebern bereits seit 2024 elektronische Rechnungen verlangt wurden, wird das für belgische Unternehmen ab 01.01.2026 zur Pflicht.
Alle belgischen mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen müssen strukturierte elektronische Rechnungen untereinander verwenden. Wesentliche Technologie ist hierbei das Peppol-Netzwerk, dabei können Unternehmen sich die Rechnungen direkt zusenden. Eine zentrale Clearing-Plattform gibt es nicht.
Bei Nichteinhaltung der Vorgaben sind in Belgien Strafen vorgesehen:
Artikel 5 ergänzt die Anlage zu Arrêté royal Nr. 44 um eine neue, nicht proportionale Verwaltungsstrafe bei fehlender technischer Fähigkeit zum Senden/Empfangen strukturierter E‑Rechnungen (Peppol BIS/EN 16931):
Zudem darf ein weiterer Verstoß erst nach mindestens 3 Monaten nach der vorherigen Sanktion festgestellt werden.
Auch in Polen gibt es Änderungen bei den elektronischen Rechnungen ab 01.02.2026. Polen folgt dem zentralen Clearing-Ansatz und führt eine zentrale Plattform zum Ausstellen und Empfangen von Rechnungen ein. Die sogenannte KSeF-Plattform ("Kajowy-System-e-Faktur ") müssen Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 200 Millionen PLN ab dem 01.02.2026 nutzen. Für alle anderen Unternehmer gilt der Stichtag ab dem 1. April 2026.
Rechnungen werden also im proprietären XML-Format gemäß dem vom Finanzministerium definierten Schema erstellt und übermittelt. Für B2G-Rechnungen ist die Nutzung des Peppol-Netzwerks über das PEF-System möglich. Zusätzlich wird hier eine KSeF-Nummer eingeführt, die jede Rechnung eindeutig kennzeichnet.
Das heißt, ERP-Systeme müssen eine Schnittstelle zum KSeF-Format bereitstellen, um die Anbindung an die zentrale Austauschplattform sicherzustellen.
Kroatien wird ebenfalls ab 01.01.2026 im B2B-Umfeld die elektronische Rechnungspflicht einführen, nachdem es im B2G-Bereich bereits seit 2019 dieses Verfahren gibt. Das Rechnungsformat ist kompatibel mit EN 16931 und betrifft alle in Kroatien umsatzsteuerlich gemeldete Unternehmen. Papierrechnungen sind nur noch in Ausnahmefällen im Inland zulässig und können für grenzüberschreitende Transaktionen weiterhin verwendet werden.
Das Verfahren sieht ab Januar 2026 vor, dass die Rechnungen an die Steuerbehörde übermittelt wird. Es liegt also ein zentrales Meldesystem mit automatischer Mehrwertsteuerprüfung vor. Der Rechnungsaustausch kann trotzdem zwischen den Unternehmen direkt erfolgen.
Auch für Niederlassungen in Kroatien heißt dies, eine Anpassung der ERP-Lösungen für die neue Plattform vorzunehmen. Dies ist nur mit einem zertifizierten Provider möglich (Link siehe unten).
Hinweis: Im B2G-Bereich läuft der Rechnungsaustausch in Kroatien weiterhin über das Peppol-Netzwerk!
Ab Januar 2027 wird das Verfahren erweitert auf nicht umsatzsteuerpflichtige Unternehmen sowie öffentliche Einrichtungen, die für inländische Transaktionen elektronische Rechnungen ausstellen.
Griechenland baut ab 2026 die bestehende "MyDATA"-Plattform weiter aus, indem nun die elektronische Rechnungspflicht eingeführt wird. Der Start für große Unternehmen (> 1 Mio. € Umsatz im Geschäftsjahr 2023) ist am 02.02.2026 mit einer Übergangsfrist bis zum 31.03.2026. Für Alle anderen Unternehmen gilt die verpflichtende Anwendung ab dem 01.10.2026 mit einem Übergangszeitraum bis 31.12.2026.
Kleine Unternehmen können die Timologio-Anwendung nutzen, womit Unternehmen elektronische Rechnungen erstellen und an die myDATA-Plattform übermitteln können.
Dänemark hat die elektronische Rechnung seit 2005 im Einsatz und biegt nun auf die Zielgerade mit der Umsetzung ein, indem kleine Unternehmen (Klasse A) elektronische Rechnungen verwenden müssen, soweit diese in zwei aufeinanderfolgenden Jahren einen Umsatz von mehr als 300.000 DKK erzielt haben.
Dänemark nutzt das NemHandel-Netzwerk zum Versenden und Empfangen elektronischer Rechnungen. Verwendet wird seit November 2025 das Format OIOUBL 3, welches vollständig kompatibel mit der europäischen Norm EN 16931 ist. Eine Parallelnutzung von Peppol BIS 3.0 ist möglich.
In der Slowakei beginnt in 2026 eine Übergangszeit bzw. Testphase bevor in 2027 die verpflichtende Nutzung elektronischer Rechnungen beginnt. Dann sollen Rechnungen im XML‑Format, nach EN 16931 via Peppol-Netzwerk versendet und empfangen werden.