
Für das Verständnis der Prozesskostenrechnung sollen der Vollständigkeit halber die wesentlichen Begriffe vorgestellt werden.
Ein Hauptprozess ist eine Kette homogener Aktivitäten, die demselben Kosteneinflussfaktor unterliegen und für die Prozesskosten ermittelt werden sollen. Ein Hauptprozess besteht aus mehreren Teilprozessen.
Teilprozesse sind eine "Kette homogener Aktivitäten einer Kostenstelle, die einem oder mehreren Hauptprozessen zugeordnet werden"[Horváth, P., Mayer, R., (1993), S. 17.] können und für die Prozesskosten ermittelt werden sollen.
Im Gegensatz zu den Hauptprozessen, sind die Teilprozesse kostenstellenbezogen. Hauptprozesse sind kostenstellenübergreifend. Schematisch kann folgender Zusammenhang zwischen Hauptprozess und Teilprozess bestehen.
Teilprozesse können unterschieden werden in leistungsmengeninduzierte und leistungsmengenneutrale Teilprozesse.
Beispiele für leistungsmengenneutrale TPs sind:
Die Kosteneinflußfaktoren der Hauptprozesse werden "Kostentreiber" bzw. "Cost Driver" genannt und messen die Anzahl der Hauptprozessdurchführungen.
Die Kosteneinflußfaktoren der Teilprozesse werden "Maßgröße" genannt und geben die Anzahl der Teilprozessdurchführungen in den Kostenstellen an.
Horváth, P., Mayer, R., (1993), Prozeßkostenrechnung - Konzeption und Entwicklungen, in: krp 37 (1993) Sonderheft 2, S. 15 - 28